Erbrecht Lünen
Ehegattenerbrecht, Beerdigungskosten, Testament
Mit dem Erbrecht werden Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin geregelt. Weiterhin bezeichnet der Begriff Erbrecht auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (dem sog. Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder gar mehrere Personen befassen. Wer das Erbe antritt, erbt alles, was ihm durch Testament oder von Gesetzes wegen zusteht. Jedoch kann ein Erbe nicht nur Vermögenswerte des Verstorbenen umfassen, sondern auch dessen Schulden. Das Erbrecht ist im Grundgesetz ausdrücklich garantiert. Der Inhalt und die Schranken des Erbrechts bestimmen sich nach den einfach-rechtlichen Vorschriften. Grundrechtlich gesichert sind die Testierfreiheit, die auch durch die Privatautonomie gedeckt wird, und das Erbrecht der Verwandten. |
Gesetzliches Erbrecht Lünen
Immer dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag aufgesetzt werden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die in Deutschland auf natürliche Personen beschränkt ist. Können keine Verwandte ausfindig gemacht werden, geht das gesamte Erbe an das Finanzamt. Der Fiskus erbt auch dann, wenn die Erbschaft vom letztmöglichen Erben ausgeschlagen wurde.
Erbrecht Lünen - Verfügung von Todes wegen
Der Erblasser kann die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag regeln, wobei Pflichtteilsberechtigte (wie Abkömmlinge, der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und die Eltern) den zustehenden Pflichtteil verlangen können, wenn sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden. Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils.
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Erbrecht Lünen - Erbrecht der Ehegatten
Ehegatten konkurrieren mit den Verwandten der ersten und zweiten Ordnung sowie mit den Großeltern des Erblassers. Die Einzelheiten sind im Artikel gesetzliche Erbfolge dargestellt. Der eingetragene Lebenspartner hat ebenfalls ein solches Erbrecht LPartG).
Erbrecht Lünen - Beerdigungskosten
Erben haben die Beerdigungskosten zu tragen (Sterbegelder für Bestattungskosten werden seit 2004 von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr gezahlt), es besteht für sie aber keine gesetzliche Verpflichtung zur Grabpflege. Der Verstorbene kann dies jedoch in seinem Testament festhalten. Die Bestattung wird von Bestattungspflichtigen durchgeführt, dabei handelt es sich in der Regel um die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Ihnen steht das Recht der Totenfürsorge zu, d. h. sie können die Bestattungsart, den Bestattungsort und die Grabgestaltung bestimmen.
Erbrecht Lünen - Hausstand
Wer dem Hausstand angehört, kann gemäß BGB beim Tod des Erblassers bis zum dreißigsten Tag nach dem Tod Gewährung von Unterhalt verlangen. Dies kann auch die Nutzung von Wohnung und Haushaltsgegenständen einschließen.